Ist die Möbelabholung steuerlich absetzbar?
Die Möbelabholung kann im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen bei Ihrer Steuer absetzbar sein. Bei einer Erbschaft können Sie die Kosten für die Abholung der Möbel u.U. steuerlich geltend machen. Ihr Steuerberater informiert Sie gerne.
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