Entmüllungen und Nachlassräumungen, welche vom Nachlassgericht / Nachlasspfleger beauftragt wurden.
Nachlasspfleger können sich bei der Räumung und Entrümpelung des Nachlasses auf uns verlassen.
Gibt es bei Verstorbenen keine Angehörigen mehr, so setzen Nachlassgerichte sogenannte Nachlassverwalter für die Umsetzung von Wohnungsräumungen oder Hausräumungen ein.
Genau hier kommen wir zum Einsatz. Als kleines Familienunternehmen werden wir gerne von Nachlassverwaltern mit der Entrümpelung / Räumung der Wohnung beauftragt, da wir gründlich, mit fairen Preisen und pünktlich arbeiten.
Zu unseren Leistungen um Nachlassräumungen gehören:
- Entrümpelungen / Räumungen von Wohnungen, Häusern, Anwesen aller Art sowie weitere anfallende Tätigkeiten.
- Ankauf und Abholung von Nachlassgegenständen aller Art.
- Händlerkennzeichen zur Kfz-Überführung, Möglichkeit der Lagerung bzw. Stellplätze stehen zur Verfügung.
- Hausmeisterservice (optional zu buchen): Wir bieten eine sorgfältige und zuverlässige Abwicklung der beauftragten Arbeiten an.
- Fotodokumentation Erstellung von der Räumung: Wir dokumentieren die Räumlichkeiten und deren Entrümpelung mit Fotos und entsorgen fachgerecht.
- Gewerbliche Haftpflichtversicherung.
- auch überschuldete Nachlässe werden geräumt unter Ankauf der Hauratsgegenstände.
- wir nehmen jeden Auftrag an.
- Wir legen auf eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit Wert. Darum nehmen wir gerne Ihr Preisangebot an.
Man kann die Wohnungsauflösung oft als haushaltsnahe Dienstleistung oder, im Rahmen einer Erbschaft, in der Erbschaftssteuererklärung angeben und absetzen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Steuerberater.
Die Nachlasspflege wird ein vom Nachlassgericht bestimmter Nachlassverwalter durchführen. Unterstützung können wir zum Beispiel in Form von Räumungen, Hausmeisterservice, eine Fotodokumentation Erstellung oder beim Ankauf von Gegenständen aus dem Hausrat anbieten.
Die Absetzbarkeit bzw. steuerlichen Möglichkeiten der Nachlasspflege bitten wir Sie mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.
Typische Objekte zur Entrümpelung werden an uns nach einem Brand, nach einem Todesfall oder auch im Vorfeld eines Immobilien Verkaufs übergeben und beauftragt.
Die Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers, die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines Erben erfolgen kann. Auch nach Inkrafttreten des FamFG am 1. September 2009 bedarf die Bestellung des Nachlasspflegers neben der Beauftragung auch seiner förmlichen Verpflichtung durch das Nachlassgericht nach § 1789 in Verbindung mit § 1962 BGB.[1]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Nachlasspflegschaft